Daher beschloss die Tiroler Landesregierung in ihrer Sitzung vom 2. Mai 1952 die 1938 aufgelöste Landeskommission für Brandverhütung wieder zu errichten. Zuständiges Regierungsmitglied war der damalige Landesrat Eduard Wallnöfer.
Am 17. Juni desselben Jahres fand die konstituierende Sitzung der Landeskommission für Brandverhütung statt. Außerdem wurde die Errichtung einer Geschäftsstelle, die „Tiroler Landesstelle für Brandverhütung“ (TLfBv), beschlossen, welche im gleichen Jahr ihre Arbeit aufnahm.
Seit dem Jahre 1952 stellt die TLfBv den Behörden Sachverständige für Brandschutzwesen und der Polizei Sachverständige für Brandursachenermittlung zur Verfügung. Das Angebot der Sachverständigen kann auch von jedem Betrieb oder jeder Privatperson in Anspruch genommen werden. Weiters ist die Aufklärung der Bevölkerung über die Notwendigkeit des vorbeugenden Brandschutzes, die Anregung und Mitgestaltung von gesetzlichen Brandverhütungsvorschriften und Normen eine wesentliche Arbeit der Brandverhütungsstelle.