⚠️ WICHTIGE MITTEILUNG FÜR ALLE BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTEN UND AUSBILDUNGSINSTITUTIONEN
vom Referat 4 des ÖBFV vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutz sowie den österreichischen Brandverhütungsstellen!
Aufgrund der aktuellen Corona Situation wurde beschlossen:
Für alle Brandschutzbeauftragten, bei denen die Gültigkeit ihres Brandschutzpasses nach dem 01. März 2020 abgelaufen ist, wird die 5-jährige Frist für den wiederkehrenden Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung bereits um 15 Monate + 3 Monate Toleranz, somit bis zum 30. September 2021 verlängert. 🚒👍
Aufgrund der anhaltenden Restriktionen wegen der Covid-19 Pandemie wird die Gültigkeit der Brandschutzpässe neuerlich bis 30. Juni 2022 verlängert.