Große Brandschäden im gewerblichen und industriellen Bereich verdeutlichen immer wieder, dass gezielte Maßnahmen zur Brandvorbeugung erforderlich sind, um Leben und Gesundheit zu schützen und den eigenen Betrieb vor Produktionsausfall und Kundenverlust abzusichern. Gesetzliche Bestimmungen (Gewerbeordnung BGBl. Nr. 50/1974 und 253/1976, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBl. Nr. 450/1994, Arbeitsstättenverordnung BGBl. Nr. 368/1998, Tiroler Feuerpolizeiordnung LGBl. 4/1978) verpflichten daher die Unternehmer/innen, Brandschutzvorkehrungen zu treffen und – abhängig von der Betriebsgröße – für die Organisation des betrieblichen Brandschutzes einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Die Ausbildungen und Kurse werden von unseren Partnern WIFI-Tirol und BFI-Tirol angeboten.
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (BSB)
Nach der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sorgen Sie als zentraler Ansprechpartner eigenverantwortlich für maximale Sicherheit in Ihrem Betrieb in allen Brandschutzfragen.
Inhalte:
Brandursachen, -gefahren und -fälle
Bauliche Brandschutzmaßnahmen
Gesetzliche Grundlagen
Aufgaben und Tätigkeiten
Baulicher Brandschutz
Schutzziele
Brandschutzeinrichtungen und -anlagen
Brennbare Flüssigkeiten und Gase
Brandgefahren beim Schweißen
Möglichkeiten und Grenzen des Feuerwehreinsatzes
Handhabung von Feuerlöschgeräten
Abschlussprüfung
Zielgruppe:
Alle Personen aus Betrieben, die gemäß § 43 der Arbeitsstättenverordnung eine/n Brandschutzbeauftragte/n benennen müssen
Betreiber von Brandmeldeanlagen
Mitarbeiter/innen der Betriebstechnik und Anlagensicherheit
Sicherheitsvertrauenspersonen und Sicherheitsfachkräfte
Alle weiteren mit dem vorbeugenden Brandschutz betrauten Personen
Die Ausbildung entspricht den Modulen 1 und 2 der technischen Richtlinie vorbeugender Brandschutz TRVB O 117.
Fortbildung für Brandschutzbeauftrage zur Verlängerung des Brandschutzpasses
Spätestens 5 Jahre nach positiver Absolvierung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten muss diese aufgefrischt werden.
Inhalt:
Das Fortbildungsseminar beschäftigt sich mit einer Fülle aktueller Themen und Änderungen in den Bereichen:
Gesetze
Normen
Richtlinien
Technische Entwicklungen
Dieses Fortbildungsseminar ist innerhalb von 5 Jahren nach der Grundausbildung zu besuchen und dient zur Verlängerung des Brandschutzpasses.
Ausbildung zum Brandschutzwart
Sie sorgen für maximale Sicherheit in Ihrem Betrieb in allen Brandschutzfragen und unterstützen den vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen als Brandschutzwart.
Neben der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten besteht die Möglichkeit, sich zum Brandschutzwart ausbilden zu lassen (Modul 1 Ausbildung BSB gem. Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB O 117).
Sie können als Stellvertreter des BSB oder mit der entsprechenden Zusatzausbildung zum Personal des Interventionsdienstes herangezogen werden. Die Interventionszeitenverordnung schreibt Mindestpersonalstärken des Interventionsdienstes vor.
Inhalte:
Brandursachen und -gefahren
Brandschutzmaßnahmen und -einrichtungen
Vorschriften
Aufgaben
Brennbare Flüssigkeiten und Gase
Möglichkeiten des Feuerwehreinsatzes
Handhabung von Feuerlöschgeräten
Prüfung
Gültigkeitsdauer: Die Fortbildung von Brandschutzwarten hat innerhalb von 5 Jahren zumindest innerbetrieblich vom Brandschutzbeauftragten oder durch Seminarbesuch zu erfolgen, um die Gültigkeit aufrechtzuerhalten. Diese Fortbildungen sind zu dokumentieren.
Brandschutzunterweisung für Mitarbeiter (E-learning)
E-Learning Modul zur Brandschutzunterweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
Termine:
WIFI-Tirol
Ausbildungen im Bereich Brandschutz
BFI Tirol
Aktuelles Kursprogramm