Tipps für ein sicheres Grillvergnügen
Aufgabenstellung
Zielsetzung ist es, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Tiroler Landesstelle für Brandverhütung die Bevölkerung auf die oftmals stark unterschätzten Risiken beim Grillen hinzuweisen und durch entsprechende Tipps und Sicherheitsregeln die Gefahren unter dem Motto ‚ein Grillfest soll nicht zündend sein!‚ auf ein Minimum zu reduzieren.
Brandgefahr
Ein fröhliches Grillfest im Familien- oder Freundeskreis kann ganz plötzlich durch einen unliebsamen Zwischenfall im Sinne des Wortes zur „feurigen” Party werden. Bereits eine kleine Unachtsamkeit kann unter Umständen zu einem Brandereignis oder gar zu einer Explosion mit schweren Folgen für die Betroffenen führen.
Schon durch einfache Vorsichtsmaßnahmen kann bereits viel zur Verbesserung der Sicherheit beigetragen werden.
Damit es zu keinen unliebsamen Zwischenfällen kommt beachten sie die nachstehend angeführten Tipps:
- Das Grillgerät muss einen festen Stand haben und sollte grundsätzlich im Freien oder zumindest im Bereich nicht überbauter Terassen eben und auf hartem Bodenaufgestellt werden. Sofern brennbaren Terassenbeläge wie z.B. Holzböden vorhanden sind, ist das Grillgerät zusätzlich auf eine nichtbrennbare Unterlage zustellen.
- Holzkohlegriller wegen der erhöhten Funkenfluggefahr möglichst windgeschützt aufstellen.
- Ein Abstand von bis zu 5 Meter zu brennbaren Materialien wie Fassaden,Holzzäunen, Schilfmatten, Gartenmöbeln u.d.gl. sollte bei der Aufstellung des Grills unbedingt eingehalten werden.
- Grillen sie niemals im Wald oder in Waldnähe.
- Vorsicht mit flüssigen Grillanzündern. Diese darf nach einem missglückten ersten Anzündversuch wegen Explosionsgefahr keinesfalls nachgegossen werden.
Relativ ungefährlich sind einzeln verpackte Zündwürfel sowie die Verwendung von Holzspänen und Holzwolle.
Verwenden sie keinesfalls Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten zum Anzünden der Grillkohle. Leeren sie auch zum Nachzünden niemals Spiritus oder andere Brandverstärker auf die Grillkohle. Neben der entstehenden Stichflamme kann auch eine Rückzündung zu folgeschweren Unfällen führen.
- Bei Flüssiggasgrillern besteht bei ausströmenden Gas akute Brand- und Explosionsgefahr! Gas sammelt sich in Vertiefungen an. Deshalb sollten Gasgriller nur im Freien und stets unter Aufsicht betrieben werden. Bei Gasgeruch sofort die Ventile schließen. Kontrollieren sie regelmäßig die Leitungen und Ventile auf undichte Stellen, z.B. mit schaumbildenden Mitteln wie Seifenwasser.
Sollten bei der Überprüfung tatsächlich Seifenblasen entstehen, sind die defekten Teile umgehend zu ersetzen. Reparaturen nicht selbst durchführen, sondern vom Fachmann „machen“ lassen. - Achten sie darauf, dass beim Grillen mit Flüssiggas in unmittelbarer Nähe nie geraucht werden darf und auch keine elektrischen Geräte eingeschaltet werden dürfen.
- Lassen sie die Feuerstelle nie unbeaufsichtigt. Besonders für Kinder ist das Feuer ein magischer und sehr gefährlicher Anziehungspunkt.
- Für die erste Löschhilfe sollte immer ein geeigneter Handfeuerlöscher oder zumindest ein Kübel Wasser und eine (Lösch)decke (keine Kunstfaser) bereitstehen.
Achtung! Brennendes Fett jedoch niemals mit Wasser bekämpfen (mit einer Decke ersticken oder einem geeigneten Handfeuerlöscher ablöschen).
- Löschen sie die Restglut im Griller mit Wasser. Belassen sie die Asche im Griller, bis sie restlos ausgekühlt ist. Füllen sie sie erst danach in einen nichtbrennbaren Behälter.
- Wenn Kleidung Feuer gefangen hat, den Betroffenen am Fortlaufen hindern (mögliche Schockreaktion!), wälzen sie ihn am Boden oder ersticken sie das Feuer mit einer Decke und kühlen sie mit Wasser.
Und sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zum Brand kommen, verständigen Sie unverzüglich die Feuerwehr unter der Notrufnummer 122.
Halten Sie sich an den Grundsatz: ALARMIEREN, RETTEN, LÖSCHEN.